
AGB Events und Gruppenverpflegung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Events:
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZEBU®-Reisen GmbH, Gildenstr. 2k, 48157 Münster, vertreten durch Robin Junglas und Christian Schäfer, im Folgenden „Dienstleister“ genannt, und dem „Auftraggeber“.
Die ZEBU®-Reisen GmbH ist ein Full-Service-Dienstleister. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil der zwischen ihr und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Für Reisen gelten gesonderte AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
-
Annahme des Angebots in Textform (z. B. E-Mail) durch den Auftraggeber oder
-
schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung durch den Dienstleister.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
3. Leistungsumfang Catering und Veranstaltungs-technik
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Veranstaltungsdienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung
(z. B. Catering, Technik, Personal, Zelte, Infrastruktur, Mietmaterial).
Alle überlassenen Gegenstände sind – sofern nicht ausdrücklich als Verbrauchsmaterial gekennzeichnet – Mietgegenstände.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mietmaterial pfleglich zu behandeln und vollständig sowie gereinigt zurückzugeben. Beschädigungen oder Verlust sind zu ersetzen.
3a. Ergänzende Mietbedingungen für Veranstaltungs-technik, Zelte und sonstiges Equipment (B2B)
Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Bereitstellung bzw. Anlieferung und endet mit Abholung oder vereinbarter Rückgabe.
Verzögert sich die Rückgabe, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Für jeden angefangenen weiteren Tag wird der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe an den Auftraggeber bzw. mit Abschluss des Aufbaus auf diesen über. Bei Abholung durch den Auftraggeber geht die Gefahr mit Übergabe am Lager über.
Zustand und Prüfpflicht
Der Auftraggeber bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand des Mietmaterials.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Nutzung
Das Mietmaterial darf ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
Untersagt sind insbesondere:
-
Untervermietung ohne Zustimmung
-
bauliche Veränderungen
-
Entfernung von Kennzeichnungen
-
unsachgemäße technische Eingriffe
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für:
-
Verlust
-
Diebstahl
-
Vandalismus
-
Witterungsschäden
-
unsachgemäße Nutzung
-
Schäden durch Dritte während der Mietzeit
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert sind zu ersetzen.
Versicherungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der Mietzeit eine ausreichende Veranstalter- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die auch gemietete Sachen einschließt.
Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Rückgabe
Das Mietmaterial ist vollständig, gereinigt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Reinigungs- oder Instandsetzungskosten werden gesondert berechnet.
Höhere Gewalt
Bei witterungsbedingten Schäden (z. B. Sturm) trägt der Auftraggeber das Risiko, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters vorliegt.
4. Catering
Die Kalkulation erfolgt auf Basis der angegebenen Personenzahl. Änderungen sind bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform möglich. Danach gilt die zuletzt bestätigte Personenzahl als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
Der Dienstleister ist berechtigt, bei kurzfristigen Lieferengpässen gleichwertige Ersatzprodukte zu verwenden.
Spezielle Ernährungsanforderungen (Allergien etc.) sind rechtzeitig in Textform mitzuteilen.
Aus lebensmittelhygienischen Gründen ist der Dienstleister berechtigt, Speisen zu entfernen, wenn deren weiterer Verzehr gesundheitliche Risiken begründen könnte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Fremdspeisen und -getränke dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters eingebracht werden.
5. Hinweise Getränkeportfolio
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch.
Angebrochene Gebinde (Fässer, Kisten, Flaschen) gelten als vollständig verbraucht.
Pfandverluste werden berechnet.
Die Getränke werden auf Kommission geliefert, die Rücknahmegebühren werden an den Auftraggeber weiter berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
-
Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen
-
Übernahme von GEMA-Gebühren und behördlichen Abgaben
-
Bereitstellung ausreichender Strom- und Wasseranschlüsse
-
Freie und geeignete Zufahrtswege
-
Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften
-
Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
-
Das Ortskundige Helfer am Veranstaltungstag zur Verfügung stehen.
-
Dass, das Gelände nach Vereinbarung zur Verfügung steht.
Mehrkosten durch fehlende Voraussetzungen trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber:
-
Stellt während des Produktionszeitraum ein Personalcatering zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann ein Buy-out in Höhe von 30,- € pro Person und Tag vom Auftraggeber bezahlt werden.
-
Übernimmt die Kosten für etwaige Hotelübernachtungen. Die Buchung übernimmt der Dienstleister.
7. Zelte und Aufbauten
Die Kalkulation erfolgt unter der Voraussetzung eines ebenen, ausreichend tragfähigen Geländes mit unmittelbarer LKW-Zufahrt (40t). Zelte werden mittels Bodenverankerung gesichert. Wiederherstellungskosten des Geländes trägt der Auftraggeber.
8. Lieferung und Leistungszeit
Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Leistung innerhalb eines Zeitfensters von ± 30 Minuten erbracht wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Dienstleister zu vertretenden Umständen entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
Der Dienstleister ist berechtigt, vereinbarte Anzahlungen zu verlangen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Dienstleister die Leistung bis zur Zahlung verweigern.
9a: Anzahlungs- und Abschlagsregelung bei Großprojekten
Bei Projekten mit einem Netto-Auftragsvolumen von mehr als 10.000 EUR gelten folgende Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
-
45 % Anzahlung bei Vertragsschluss
-
45 % Abschlagszahlung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
-
10 % Schlussrechnung nach Veranstaltung
Die jeweilige Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, ist der Dienstleister berechtigt:
-
Leistungen zurückzuhalten
-
den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen
-
Sicherheitsleistung zu verlangen
Bereits entstandene Kosten (z. B. Materialdisposition, Personalbuchung, Subunternehmer) sind in jedem Fall zu erstatten.
10. Stornierung durch den Auftraggeber
Im Falle einer Stornierung gelten folgende pauschale Schadensersatzansprüche:
-
bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 55 %
-
bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 65 %
-
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 85 %
-
bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 95 %
-
am Veranstaltungstag: 100 %
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Rücktritt durch den Dienstleister
Der Dienstleister ist zum Rücktritt berechtigt bei:
-
höherer Gewalt
-
behördlichen Untersagungen
-
Ausfall wesentlicher Leistungserbringer
-
erheblicher Vertragsverletzung durch den Auftraggeber
Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines berechtigten Rücktritts erstattet.
12. Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei:
-
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
-
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
-
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Dienstleister erstellten Konzepte, Präsentationen, Planungen und sonstige Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Münster.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenverpflegung
1. Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Buchungsbestätigung vom Kunden zustande.
2. Bei dem Verpflegungspreis der sich aus Personenzahl, Verpflegungstagen und Verpflegungssatz zusammensetzt, ist Folgendes zu beachten:
a) Die Besteuerung von Reiseleistungen erfolgt nach § 25 UstG: „Sonderregelungen für Reisebüros“.
b) Der Kunde muss vor Ort für die Unterbringung des Koches in einem Zimmer (Alleinbelegung) sorgen
c) Der Kunde muss für den kostenfreien Transport des Koches / der Köchin zum Zielort & zurück sorgen
d) Vor Ort muss dem Koch ein kostenfreies KFZ für Einkäufe (oder Einkaufskostenersatz) zur Verfügung gestellt werden.
Anderweitige / weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Eine Anzahlung in Höhe von 10% ist sofort zu zahlen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Einsatzbeginn zu bezahlen.
4. Wenn der Kunde den gebuchten Einsatz storniert, hat ZEBU®‐Reisen GmbH Anspruch auf eine angemessen Entschädigung: ‐ bis 8 Wochen vor Einsatzbeginn 30 % vom Preis; ‐ danach 50 % vom Preis. ZEBU®‐Reisen GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Stornierungen unter die Mindestbelegung sind nicht möglich. Der Preis bezieht sich auf die bestätigte Personenzahl. Ändert sich diese, kann es zu Preisanpassungen kommen.
5. Leistungen von ZEBU®‐Reisen GmbH: Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung der Mahlzeiten, Sauberhalten der Küche.
6. Leistungen Kunde: Bereitstellen einer funktionstüchtigen, angemessenen Küche mit Kühl‐ und Gefrierschränken, Koch‐, Anrichte‐ und Speisegeschirr, Energie‐ und Abfallentsorgungskosten. Für die Vor- und Nachbereitungen (beispielsweise Kartoffeln schälen, Servierplatten anrichten, Tische eindecken/abdecken/abwaschen, Kochutensilien und Geschirr abwaschen…) müssen je nach Gruppengröße ausreichend TeilnehmerInnen als Hilfe für die einzelnen Mahlzeiten eingeteilt werden. Die genaue Personenzahl wird vor Ort individuell abgesprochen.
7. Verantwortlichkeiten in der Küche/Mithilfe der Gruppe/Reinigung: Für den Zustand und die Reinigung des gesamten Küchenbereiches inkl. Geschirrschränke, … ist grundsätzlich die bekochte Gruppe verantwortlich. Die Gruppe sollte den Zustand des Küchenbereiches bei Ankunft und Abfahrt schriftlich dokumentieren. Die Gruppe kann und einen Teil der Verantwortlichkeit auf den hauptverantwortlichen Koch / Köchin übertragen, indem eine Unterübergabe der Küche (Anfangs- und Endabnahme) mit dem Koch stattfindet. Die Endreinigung erfolgt durch die Gruppe.
8. Unregelmäßigkeiten wie Krankheit oder Unzufriedenheit müssen dem Büro von ZEBU®-Reisen GmbH unverzüglich mitgeteilt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine Mitteilung vor Ort gegenüber dem Mitarbeiter genügt nicht.
9. ZEBU®-Reisen GmbH haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. Die Haftung ist auf höchstens das 1,5-fache des für den betroffenen Zeitraum maßgeblichen Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wurde.
10. Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten ist der Sitz von ZEBU®-Reisen GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die unwirksame Klausel wird durch eine gesetzliche Klausel ersetzt, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.
La faim®– eine Marke der ZEBU®-Reisen GmbH
Gildenstraße 2k, D-48157 Münster
E-mail: kontakt@lafaim.de
Tel.: +49 (0) 251 2846830
Rechtliche Angaben
Geschäftsführer: Christian Schäfer & Robin Junglas
Amtsgericht Münster HRB 21969
Ust-IDNR.: DE228616345
Steuer-Nr.: 130/5955/0361
© 2026 ZEBU®-Reisen GmbH
